Rechte und Pflichten eines Ortsgruppenleiters

Dem Ortsgruppenleiter unterstanden nicht nur die NSDAP-Parteimitglieder, sondern alle Haushalte in der Ortsgruppe. Auch waren dem Ortsgruppenleiter die Zellen- und Blockleiter unterstellt. Er selbst war dem Kreisleiter der Partei verantwortlich und wurde von diesem dem Gauleiter zur Ernennung vorgeschlagen. Die Ortsgruppe bestand aus Zellen  und sollte möglichst nicht die Grenzen einer Gemeinde überschreiten; dennoch konnte in ländlichen Gebieten eine NSDAP-Ortsgruppe durchaus mehrere Gemeinden umfassen.

Die parteirechtliche Funktion des Ortsgruppenleiters entsprach eigentlich derjenigen des Vorsitzenden einer heutigen Parteigliederung auf der Ebene einer Kommune; faktisch kontrollierte jedoch der jeweilige Ortsgruppenleiter sogar den Bürgermeister oder Oberbürgermeister und durfte sich ihm gegenüber unter Missachtung von Recht und Gesetz Weisungsbefugnisse anmaßen. Dabei waren die Zuständigkeiten zwischen der staatlichen Organisation und der Parteigliederung keineswegs klar abgegrenzt. Die Funktionsträger – einerseits der Bürgermeister und andererseits der Ortsgruppenleiter – verfolgten häufig unterschiedliche Ziele und agierten teils miteinander, teils gegeneinander. Die fehlende Konturierung der Zuständigkeiten führte mitunter zu chaotischen Zuständen, welche die Verunsicherung der Bevölkerung beförderten. So wurde, wie auch heute in Staaten mit parallelen Strukturen von staatlicher Organisation und Parteiapparat, die Durchsetzung radikaler Ziele erleichtert.

Es war Aufgabe des Ortsgruppenleiters, „durch geeignete Veranstaltungen die Bevölkerung nationalsozialistisch auszurichtenund „sich durch die der Gemeindevertretung angehörenden Politischen Leiter seines Stabes über kommunale Vorhaben und Beschlüsse Bericht erstatten zu lassen und nötigenfalls Meldungen an den Beauftragten der Partei zu machen“. Dieser „Beauftragte der Partei“ war in der Regel der übergeordnete NSDAP-Kreisleiter. Der Ortsgruppenleiter war für die „Belange der gesamten Bevölkerung eines Ortes“ und nicht nur für die Partei-Mitglieder verantwortlich.

Der Ortsgruppenleiter residierte in der „Ortsgruppendienststelle“,  in der auch die örtlichen Vertreter der DAF, der NS-Frauenschaft und der NSV untergebracht waren. Die obersten Vertreter dieser örtlichen Teilorganisationen der NSDAP bildeten zusammen mit dem Ortsgruppenleiter den „Ortsgruppenstab“, der für Schulungen, Organisation, Geschäftsführung und Propaganda in der Ortsgruppe verantwortlich war.

Der Ortsgruppenleiter war beauftragt, Fragebögen nicht nur über Mitglieder der NSDAP, sondern auch über alle Einwohner eines Ortes anzufertigen: In 45 Fragen wurde die politische Zuverlässigkeit im Sinne des Nationalsozialismus überprüft.

https://de.wikipedia.org/wiki/Struktur_der_NSDAP#Ortsgruppenleiter


zurück zur Übersicht